Ihr Unfallkomplettservice
UNFALLINSTANDSETZUNG ODER TOTALSCHADEN
UNFALL WAS TUN?
Hilfe Unfall…
Nach einem Unfall liegen oft die Nerven blank. Es gilt versicherungstechnische und verkehrsrechtliche Fehler zu vermeiden, um finanzielle Nachteile zu verhindern.
Abschleppen
Mietwagen
Schadenbehebung
RUFEN SIE UNS AN!
Tel. 09147 474
Reparatur und Service
Modernste Werkstatteinrichtung und ständige Weiterbildung unserer Mitarbeiter
Auto Hausner ist Ihr Mehrmarkenspezialist.
Wir reparieren fast alle Fahrzeugmarken und Modelle dank modernster Werkstattausstattung und ständiger Weiterbildung unserer Mitarbeiter.
Auch alle Unfallreparaturen werden bei uns zuverlässig und schnell ausgeführt.
Vom Abschleppen sofort nach dem Unfall, über die Erstellung eines Kostenvoranschlages bis zur Richtbank-Arbeit mit Karosserievermessung.
RUFEN SIE UNS AN!
Tel. 09147 474
Unser Unfallservice
- schnelle und reibungslose Reparatur
- hochwertige Lackierarbeiten
- modernste Reparaturtechniken
- elektronische Karosserievermessung
- elektronische Achsvermessung
- hochwertige Werkstattausstattung
- qualifiziertes und geschultes Personal
Ersatzfahrzeug bei Unfall
Solange Ihr Fahrzeug unfallbedingt repariert wird, haben Sie bei einem Haftpflichtschaden grundsätzlich Anspruch auf die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs. Die dafür entstehenden Mietwagenkosten werden von der Versicherung des Unfallverursachers im Rahmen ihrer Haftung übernommen. Sogar im Falle eines Totalschadens, den Sie nicht reparieren lassen, haben Sie Anrecht darauf ein Unfallersatzfahrzeug zu mieten, solange Sie kein Ersatzfahrzeug gefunden haben (für gewöhnlich wird von einer Wiederbeschaffungsdauer von 14 Tagen ausgegangen).
Mietwagen bei Auto Hausner
Sie benötigen ein Mietfahrzeug!
Wir haben bestimmt etwas für Sie. Sie erhalten je nach Verfügbarkeit entweder ein Fahrzeug aus unserem Vermietpark oder wir beschaffen Ihnen Ihr Wunschfahrzeug von einer unserer Partner-Autovermietungen.
Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!
Tel. 09147 474
Die AUTOFIT-Mobilitätsgarantie
Die AUTOFIT-Mobilitätsgarantie tritt bei Schadensfall (Panne/Unfall/Diebstahl) in Deutschland und im europäischen Ausland mit folgenden Leistungen für Sie ein:
Europaweiter Abschleppservice rund um die Uhr.
Vor einer technischen Panne oder einem Unfall ist niemand gefeit. Umso wichtiger ist ein vertrauter Ansprechpartner, wenn die Fahrt plötzlich zu Ende ist. Für diese Fälle bieten wir unseren Kunden mit der Mobilitäts-Garantie einen europaweiten Abschleppservice.
Bei jedem Kundendienst wird die Mobilitätsgarantie automatisch bis zu 24 Monate verlängert. Sie genießen damit einen europaweiten Schutz im Falle einer Panne oder eines Unfalls. Liegt der Unfallort weiter als 50 km von Ihrem Wohnort entfernt – erhalten Sie bis zu 3 Tage einen kostenlosen Leihwagen, wenn das Fahrzeug in der nächstgelegenen Werkstatt nicht repariert werden kann.
AUTO HAUSNER NENNSLINGEN
Außenhautschäden mit Klebe und Schweißtechnik beheben
Außenhautschäden mit Teilersatz beheben
Anbauteile ersetzen
Unfall was nun?
Als erstes ist immer zu klären ob eine Versicherung greift und den Schaden übernimmt!
Kaskoschaden
(Kaskoschäden unterliegen immer den jeweiligen Versicherungsvertragsbedingungen die es zu beachten gilt = Vertragsrecht.)
Vollkasko (eigenverschuldet)
- Umfasst alle Schäden die der Fahrer an seinem Fahrzeug verursacht und zusätzlich die Schäden der Teilkaskoversicherung
Teilkasko
Teilkasko umfasst:
- Wildschaden
Tipp: unbedingt Wildbescheinigung vom Jäger oder Polizei anfordern! Haare vom Wild mit Tesaband sicherstellen - Hagel-Sturmschaden evtl. Bestätigung vom Wetteramt
- Glasschaden Steinschlag mit Steinschlagpflaster oder Tesafilm verschließen
- Brandschaden
- Diebstahl / Vandalismus
- Marderbiss und Folgeschäden (je nach Vertrag)
- Wildschaden
Haftpflichtschaden
(Haftpflichtschäden sind im BGB gesetzlich geregelt welches dem Geschädigten besondere Rechte im Schadenfall einräumt)
Meldung an die eigene Autoversicherung ist nicht nötig wenn die Schuldfrage eindeutig ist und beim Gegner liegt.
- Freie Werkstattwahl
- Anspruch auf Leihwagen
- Freie Wahl eines Sachverständigen
Dokumentation des Schadens, Ermittlung Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert, Festlegung der Reparaturdauer und des Reparaturweges (dieser in Absprache mit der Werkstatt)
- Mietwagen oder Nutzungsausfall
- Recht auf einen Anwalt
- Nebenkosten
- Wertminderung
- Unkostenpauschale
Kleinschaden
Lackschadenfreie Reparatur
- Dellen von Einkaufswagen
- Delle von anderer Fahrzeugtür
- Hageldellen
Reparatur mit Teillackierung
- Kratzer an Außenspiegel und Stoßstange
- Schweller beschädigt durch Bordstein oder Begrenzungssteine
Totalschaden
- Fachgerechte Verwahrung des Fahrzeuges für die Zeit der Abwicklung
- Festlegung eines Wiederbeschaffungswertes durch SV der Versicherung oder Freien SV (Haftpflichtschaden)
- Restwertangebote ermitteln
- Mithilfe bei der Vermarktung des Unfallfahrzeuges durch und an Aufkäufer (welche evtl. auf internationalen Märkten mehr Erlös erzielen können)
Unser Tipp
Achten Sie beim Abschluss Ihrer KFZ-Versicherung auf die für Sie optimalen Tarife. Bei einigen Versicherungen gibt es neue Tarife bei denen Ihnen die Versicherung im Schadensfall durch die Schadensteuerung vorschreiben kann, wo und wie Sie ihr Fahrzeug reparieren lassen müssen. Lassen Sie sich im Schadensfall nicht von der Versicherung einschüchtern und nutzen Sie Ihre Rechte für eine saubere umfängliche sach- u. fachgerechte Reparatur und Wertermittlung zur Wertsicherung Ihres Fahrzeugs. Setzen Sie sich immer zuerst mit der Werkstatt Ihres Vertrauens in Verbindung. Eine Besichtigung ihres Fahrzeugs durch einen Sachverständigen immer in Ihrer Werkstatt stattfinden
Wir beraten sie gerne persönlich, technisch versiert, fair und unparteiisch.
RUFEN SIE UNS AN!
Tel. 09147 474
UNFALLREPARATUR AN DER RICHTBANK
Auffahrschäden im Eckbereich zurückverformen
starke Seitenschäden beheben